Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 190/2020 vom 26.03.2020

Wohngeld-Runderlass 2/2020 für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat am 25.03.2020 den Wohngeld-Runderlass 2/2020 veröffentlicht. Darin weist das Ministerium darauf hin, dass die „Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung“ vom 29. Dezember 2017 (GV. NRW. 2018 S. 49) mit Verordnung vom 28. Februar 2020 (GV. NRW. S. 182) geändert worden ist.

Mit dieser Änderungsverordnung werden die in § 2 Absatz 1 der Verordnung geregelten Betragsgrenzen angehoben und in Stundungsfällen (§ 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 LHO) die für die Stundungsbefugnis der Gemeinden zu beachtende Stundungsdauer (bisher drei Jahre) auf 5 Jahre erhöht und damit an die zu beachtende Stundungsdauer der Bezirksregierungen angeglichen.

Die weiteren Einzelheiten können dem Erlass des MHKBG entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001 St

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search