Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 672/2020 vom 26.10.2020

Reform der Bundesfernstraßenverwaltung

Im Jahr 2017 wurde im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch der Grundstein für die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung gelegt. Ab dem 01.01.2021 nehmen die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) den Betrieb auf. 

Das Grundgesetz legt fest, dass die Bundesautobahnen ab dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt werden (Art 90, 143e GG). Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen. In Hamburg, Bremen und Berlin werden zum 01.01.2021 auch die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in die Bundesverwaltung übergehen.

Die Autobahn GmbH des Bundes wurde im September 2018 gegründet. Zurzeit schafft die Gesellschaft – mit Unterstützung der Länder und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

(BMVI) – die notwendigen Voraussetzungen, um die Aufgaben ab dem 01.01.2021 zu übernehmen. Wesentliche Meilensteine sind schon erreicht: Die Standorte wurden festgelegt, die Strukturen der Zentrale mit den zehn Niederlassungen und 41 Außenstellen werden kontinuierlich aufgebaut, Personal wurde eingestellt und Immobilien weitgehend angemietet. Außerdem hat die Autobahn GmbH des Bundes mit den Gewerkschaften ein Tarifwerk abgeschlossen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit und eine klare Perspektive zu geben. Der Personalübergang entsprechend § 613a BGB der Beschäftigten der Länder zur Gesellschaft läuft derzeit.

Im Oktober 2018 wurde außerdem das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMVI errichtet. Auch das FBA ist derzeit in der Aufbauphase. Neben der Etablierung der Zentral- und den Fachabteilungen sowie der Schaffung einheitlicher Verfahrensweisen kommt der Personalgewinnung nicht nur am Hauptsitz Leipzig eine hohe Priorität zu. Die Immobilien für die Standorte Bonn, Gießen und Hannover wurden angemietet. Die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 laufen. In seiner Rolle als Dienstherr über die Beamtinnen und Beamten in der Autobahn GmbH des Bundes koordiniert das FBA derzeit die Versetzungsverfahren aus den Ländern zum Bund. Das FBA wird ab Beginn des kommenden Jahres im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben übernehmen und insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sein.

Allerdings haben Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg von ihrem gesetzlich verankerten Recht Gebrauch gemacht, diese Verfahren auch nach dem 01.01.2021 selbständig durch Landesbehörden durchzuführen. In diesen vier Ländern wird das FBA somit zum 01.01.2021 nicht Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde werden.

Weitere Informationen sind auf folgenden Homepages abrufbar:

Internetseite der Autobahn GmbH des Bundes: www.autobahn.de

Internetseite des Fernstraßen Bundesamts www.fba.bund.de

Informationen auf der Webseite des BMVI: https://wwwbmviAe

Az.: 33.0-003/002

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