Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 707/2014 vom 25.11.2014

NRW-Nachhaltigkeitstagung 2014

Die Landesregierung NRW veranstaltete am 17.11.2014 die 3. NRW-Nachhaltigkeitstagung „Gut Leben, Arbeiten und Wirtschaften in 2030“. Im Focus der Tagung standen erste Überlegungen zu einer ressort- und themenübergreifenden NRW-Nachhaltigkeitsstrategie. Mehr als 400 Teilnehmende aus Politik, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, und Zivilgesellschaft diskutierten in der Stadthalle Mülheim/Ruhr ein Strategiepapier der Landesregierung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen“.

Für die kommunale Seite bezog Beigeordneter Rudolf Graaff Stellung. Er führte aus, dass  es sich nach dem Eindruck der kommunalen Spitzenverbände bei dem Strategiepapier lediglich um eine Zusammenfassung von bestehenden Initiativen und Vorgaben der einzelnen Ressorts handele, die zusammenhanglos nebeneinander stehen würden. Insofern forderte er, einen ressort-übergreifenden und integrierenden Prozess in Gang zu setzen, der gegenläufige Ansätze und Ziele der einzelnen Ressorts auflöst und zu einer kohärenten, einvernehmlichen Gesamtstrategie führt. Angesichts der vergleichsweise großen Zahl vorgeschlagener Handlungsfelder und Querschnittsthemen regte er an, im Rahmen der Weiterentwicklung des Strategiepapiers Prioritäten zu setzen.

Im Einzelnen kritisierte er, dass das Thema Nahmobilität als eigenständiges Handlungsfeld fehlt und das beim Handlungsfeld Klimaschutz der Themenbereich Klimaanpassung nicht berücksichtigt sei. Darüber forderte er, den hierfür im Haushaltsgesetzentwurf 2015 vorgesehenen Ansatz in Höhe von 400.000 Euro erheblich aufzustocken.

Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie gehören auch Aussagen darüber, welche finanziellen und personellen Ressourcen das Land NRW hierfür beabsichtigt bereit zu stellen. Aussagen hierüber fehlen bislang gänzlich. Die Finanzierbarkeit kommunaler Nachhaltigkeitsaktivitäten und -bemühungen muss aber sichergestellt sein. Dazu gehört nicht zuletzt, dass zwingender Bestandteil einer Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen ein Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen sein muss, der die Kommunen auch nach dem Eingreifen der Schuldenbremse im Jahre 2020 in die Lage versetzt, ihre Aufgaben angemessen wahrzunehmen und ihre Politik möglichst nachhaltig auszurichten. Dies schließt die Befähigung der Kommunen ein, dauerhaft und nachhaltig ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung auszuüben.

Die Landesregierung wird die Stellungnahmen für die 2015 geplante Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen. Auf der 4. NRW-Nachhaltigkeitstagung am 28.10.2015 im Landtag Düsseldorf soll dann die Landesnachhaltigkeitsstrategie vorgestellt werden.

Wirtschaftsminister Duin kündigte auf der Tagung an, ebenfalls im kommenden Jahr 5 regionale Kompetenzzentren einzurichten, die insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen beim Ausbau ihrer corporate social responsibility unterstützen.Umweltminister Remmel gab auf der Veranstaltung den Startschuss für den mit 40 Mio. Euro dotierten Leitmarktwettbewerb „EnergieUmweltwirtschaft.NRW. Mit diesen EU-Mitteln will das Land in den nächsten Jahren technologische und soziale Innovationen in den Bereichen Zukunftsenergien und Umweltschutz fördern. Bundesumweltministerium Barbara Hendriks kündigte für das Jahr 2016 eine Generalüberholung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an.

Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände hatte am 27.10.2014 eine umfangreiche Stellungnahme zum Strategiepapier der Landesnachhaltigkeitsstrategie abgegeben. Hierüber hatte der StGB NRW seine Mitgliedskommunen mit Schnellbrief Nr. 192 vom 27.10.2014 informiert. Die Landesregierung hat das Strategiepapier öffentlich im Internet zur Diskussion gestellt. Unter der Internetadresse www.nrw-nachhaltigkeitstagung.de/seite/strategiepapier fordert das MKULNV bis zum 30.11.2014 zu einer breiten Beteiligung auf. Unter der dort angegebenen Emailadresse können schriftliche Kommentare zum Strategiepapier abgegeben werden.

Az.: II gr-ko

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