Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 838/2023 vom 07.12.2023

LAI-Hilfestellung zur Lärmvermeidung bei Luft-Wärmepumpen

Die Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat mit dem „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen (Stand: 28.08.2023)“ eine grundlegende Hilfestellung herausgegeben, um unter anderem Lärmbelastungen bei dem Betrieb von Luft-Wärmepumpen nach Möglichkeit nicht entstehen zu lassen. In einer Fachveranstaltung des Umweltministeriums NRW im LANUV NRW am 09.08.2023 war über die Herausgabe dieses Leitfadens berichtet worden, welcher nunmehr in einer Lang- und Kurzfassung abrufbar ist (www.lai-immissionsschutz.de). Zugleich ist am 09.08.2023 dargestellt worden, dass für Lärmbelastungen durch Luftwärmepumpen die unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise/Kreisfreien Städte in NRW zuständig sind, weil es sich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 22 BImSchG handelt und insoweit im Grundsatz eine Orientierung an den Lärmwerten der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) erfolgen kann. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, auch bei der kommunalen Bauleitplanung die Hilfestellung zu berücksichtigen, welche der Leitfaden zum Gegenstand hat.

Az.: 27.0.2 qu

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