Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 688/2017 vom 15.11.2017

Grundsteuer im Januar 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht

Voraussichtlich am 16. Januar 2018 verhandelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“. Die Pressemitteilung des BVerfG ist auf der Homepage des Gerichts abrufbar. Mit einem Urteil des BVerfG wäre damit wohl im kommenden Jahr zu rechnen. Für die Kommunen ist das Verfahren von größter Bedeutung — im schlimmsten Fall drohen erhebliche Steuerausfälle. Die konkrete Verhandlungsgliederung für diese mündliche Verhandlung wird noch vom BVerfG bekannt gegeben werden, wahrscheinlich im Laufe des Dezembers.

Die Reform der Grundbesteuerung ist in der letzten Legislaturperiode des Bundes trotz des im Bundesrat mehrheitlich beschlossenen Gesetzesentwurfs dazu nicht zu Stande gekommen. Der StGB NRW und der Deutsche Städte- und Gemeindebund mahnen seit langem und nachdrücklich eine Reform der Grundsteuer an, mit dem Ziel, diese auf eine rechtssichere, gerechte und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Bund und Länder arbeiten an diesem aus Sicht der Gemeinden sehr bedeutungsvollen Thema bereits seit über 20 Jahren, aber ohne ein abschließendes gesetzgeberisches Ergebnis bislang.

Dabei steht auch die Frage im Raum, ob und inwieweit die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer beim Bund liegt oder aber bei den Bundesländern. Der erwähnte Gesetzesentwurf der letzten Legislaturperiode des Bundes wurde deshalb zusammen mit dem Vorschlag einer Verfassungsänderung vorgelegt, mit dem Ziel, dem Art. 105 Abs. 2 GG den Satz: „Er hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer“ anzufügen. Durch diese Änderung des Grundgesetzes sollte dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer — und damit auch für die zur Grundsteuer gehörenden Bewertungsregelungen — ausdrücklich übertragen werden.

Die Frage der Reform der Grundsteuer ist nach Kenntnis des StGB NRW eines der Themen bei den laufenden Sondierungsgesprächen in Berlin für das Zustandekommen von Koalitionsgesprächen. Das Ergebnis dazu ist allerdings offen.

Az.: 41.6.3.3-002/001

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