Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 689/2015 vom 17.11.2015

Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“

Der 25. Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“ fand am 11.11.2015 auf Einladung von Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld, Kommunal Agentur NRW GmbH, in Düsseldorf statt. Die Sitzung ist konstruktiv verlaufen und war mit knapp 50 Teilnehmern gut besucht.

Nach der Begrüßung durch Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen, Städte- und Gemeindebund NRW, richtete Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld ein Grußwort an die Mitglieder des Erfahrungsaustauschs „Anstalt des öffentlichen Rechts“ und stellte sodann im Rahmen ihrer informativen Präsentation die Produkte/Themen/Dienstleistungen der Kommunal Agentur NRW GmbH/KoPart eG vor, wobei sie vertiefend auf die einzelnen Produktbereiche Technik und Umwelt, Recht, Software, Organisation, Kommunale Dienste und die seit 2012 bestehende KoPart eG, Einkaufsgenossenschaft der Kommunen, einging.

Im Anschluss daran erläuterte Wolfgang Baum, Abteilungsleiter Konzernsteuerung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, im Rahmen seiner interessanten Präsentation den Prozess der Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR. Mit Blick auf die Schaffung einer energetisch optimierten und leistungsfähigen Straßenbeleuchtung erläuterte er die Umsetzung des Projekts u. a. auch vor dem Hintergrund der Absenkung der Energiekosten durch die Nutzung des Eigenstromprivilegs.

Nach Darstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen der AöR und der Stadt Moers verdeutlichte er, dass der städtische Haushalt um rund 300.000 Euro im Vergleich zu den vorherigen geschätzten Vollkosten entlastet und der Gesamtaufwand unterhalb einer Mio./Jahr stabilisiert werden und zudem Planungssicherheit für die Stadt Moers besteht. Positiv ist aus Sicht der ENNI AöR, dass Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden und dass das Produktportfolio der ENNI-Gruppe als umfassender kommunaler Infrastrukturdienstleister vervollständigt wird.

Mit Blick auf die Frage zur Zukunft des Eigenstromprivilegs wies Rechtsanwältin Susanne Blask, PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfung und Beratung, darauf hin, dass die Bestandsschutzregelungen für Eigenstromanlagen, die vor dem Inkrafttreten des EEG 2014 in Betrieb genommen wurden, unter einem Prüfungs- und Neuregelungsvorbehalt bis zum Jahr 2017 stehen. Nach Darstellung seitens des BMWi wird die geltende Regelung derzeit evaluiert, und es gibt Gespräche mit der EU-Kommission. Das Bestreben des BMWi sei es, die Bestandsschutzregelung über das Jahr 2017 hinaus unverändert fortzuführen. Sollte die Kommission dies nicht als vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erachten, sei eine anteilige EEG-Umlage für Bestandsanlagen - vergleichbar mit der Regelung für Neuanlagen - denkbar.

Im Anschluss daran referierte Cornelia Löbhard-Mann, Kommunal Agentur NRW GmbH, über die Problematik „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Brauchen wir das wirklich?“ Mit Blick auf die Veränderungen der Arbeitswelt insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik neuer Informationstechnologien, der Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse, der Alterspyramide, des Personalabbaus, des Fachkräftemangels und der Sogwirkung großer Städte und der steigenden Anforderungen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht verdeutlichte sie im Rahmen ihrer informativen Präsentation, dass es sich hierbei nicht um eine Modeerscheinung, sondern um ein „Muss“ bzw. eine Investition in die Zukunft handelt.

Sodann erläuterte sie den Aufbau des Managementsystems mit den Modulen Planung, Durchsetzung, Steuerung und Kontrolle sowie die Durchführung der Bestandsanalyse mit den Bausteinen Auswertung des vorhandenen Datenmaterials, Experteninterview, Mitarbeiter- und Führungskräftebefragung. Aus dem Kreis der Mitglieder des Erfahrungsaustauschs wurde im Hinblick auf die Wertigkeit der Führungskultur in Unternehmen verdeutlicht, dass dies im Rahmen der Prozessentwicklung der entscheidende Bereich sei.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Elektronischer Katalogeinkauf: Sparen, ohne zu leiden“ ging Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld, Kommunal Agentur NRW, im Rahmen ihrer interessanten Präsentation auf das Konzept des Katalogeinkaufs ein, wobei sie insbesondere verdeutlichte, dass gerade bei der Beschaffung von C-Artikeln (Büromaterialien, Reinigungsmittel etc.) evident ist, dass es ein großes Potenzial zur Vereinfachung der Beschaffung und Senkung der Einkaufspreise gibt, wenn man die Einkaufsvorgänge standardisiert und Bestellungen über Rahmenverträge bündelt.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen ging sie auf den Unterschied der dezentralen Beschaffung (erschwerter Überblick über Beschaffungen, unterschiedliche Preise, bedarfsgerecht) im Verhältnis zur zentralen Beschaffung (erhöhte Transparenz, verstärkte Nachfragemacht und Abstimmungsbedarf zwischen Besteller und Vergabestelle) ein. Abschließend verdeutlichte sie die Funktionsweise des elektronischen Katalogeinkaufs und die Betreuung durch die KoPart eG.

Im Anschluss daran erläuterte Justiziar Torben Steinhauer, Technische Betriebe Velbert AöR, die Problematik der Ausweitung von Gebührenbefreiungstatbeständen auf die AöR. Zugunsten der Gemeinden greift der persönliche Gebührenbefreiungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 GebG ein. Dieser Tatbestand ist seinem Wortlaut nach nicht auf die AöR anwendbar und auch das OVG NRW hat mit Beschluss vom 02.02.2005 eine analoge Anwendbarkeit des Gebührenfreiheitstatbestands auf eine AöR mangels Regelungslücke abgelehnt. Aus dem Kreis der Mitglieder des Erfahrungsaustauschs wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen des sog. kleinen Dienstweges in der Praxis zu beobachten sei, dass keine Gebühren anfallen. Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen sagte in diesem Zusammenhang zu, dass diese Problematik bei Gelegenheit im Innenministerium zur Sprache gebracht werden soll.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Datenaustausch zwischen Stadt/Gemeinde und AöR“ verdeutlichte Wolfgang Baum, Abteilungsleiter Konzernsteuerung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, dass mit Blick auf den Zugriff auf das städtische Einwohnermeldesystem zu beobachten sei, dass dieser Zugriff abgeklemmt werde, so dass Einzeldaten erfragt werden müssten. Aus dem Kreis der Mitglieder des Erfahrungsaustauschs wurde auf das Behördenportal der NRW-weiten Meldedatenanfragen unter http://www.d-nrw.de/projekte-referenzen/meldewesen/meldeportal-behoerden.html zwecks Unterstützung des Zugriffs auf die Meldedaten hingewiesen.

Im Anschluss daran erläuterte Steuerberaterin Michaela Roosen, PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfung und Beratung, im Rahmen ihres interessanten Vortrags die Neuregelung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG. Von kommunaler Relevanz sei dabei vor allem die geplante Einfügung eines neuen § 2b UStG, der künftig die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts regelt und Rechtssicherheit für die Kommunen schafft. Interkommunale Zusammenarbeit soll mit dem neuen § 2b UStG gestärkt werden.

So unterliegen hoheitliche Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur dann der Umsatzsteuer, wenn die Nichtversteuerung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Dagegen unterliegen auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen der Umsatzsteuer, soweit nicht eine der Steuerbefreiungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes oder die Kleinunternehmergrenze von 12.500 Euro greift. Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen verdeutlichte in diesem Zusammenhang, dass das Gesetzgebungsverfahren aus kommunaler Sicht als Erfolg bezeichnet werden könne.

War noch zu Beginn des Jahres 2013 zu befürchten, dass insbesondere die Umsatzsteuer der restriktiven Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der öffentlichen Hand die Kommunen besonders hart treffen würde, liegt nun eine gesetzliche Regelung vor, die weitgehend auf Grundlage eines Vorschlags der kommunalen Spitzenverbände formuliert und angepasst wurde.

Der Verlauf der Sitzung zeichnete sich durch eine intensive Diskussion aus, die gezeigt hat, dass insbesondere sowohl rechtliche als auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen bei der Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind.

Die Vorträge von Frau Koll-Sarfeld, Frau Löbhard-Mann und Herrn Baum sowie der Schnellbrief 241/2015 „UStG-Novelle zugunsten der interkommunalen Zusammenarbeit“ vom 26.10.2015 und die Vorlage des Finanzministeriums an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 21.10.2015 sind von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Anstalt des öffentlichen Rechts sowie Mitgliederbereich > Schnellbriefe > 2015 abrufbar.
Der nächste Erfahrungsaustausch findet auf Einladung von Dr. Dirk Abts, Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, am 09.03.2016 in Krefeld statt.

Az.: 28.0.3.1-001/001

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