Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 725/2000 vom 20.12.2000

Entschließung der kommunalen Spitzenverbände zu Sparkassen

Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich auf seiner Sitzung am 20. November 2000 in Berlin u.a. auch mit dem Thema Sparkassen und der aktuellen Entwicklung in der europarechtlichen Diskussion um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung beschäftigt und folgende Entschließung gefaßt:

"Der öffentliche Auftrag der kommunalen Sparkassen ist unverzichtbar

Der öffentliche Auftrag der kommunalen Sparkassen ist unverzichtbar. Die Sparkassen haben für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, für den Mittelstand und für den Wettbewerb eine zentrale Funktion. Gewährträgerhaftung und Anstaltslast sind für diesen Auftrag die beste und bewährte Antwort.

Die Europäisierung des Wettbewerbsrechts und nicht zuletzt die Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung stellen die Haftungselemente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung - und damit klassische Strukturen und Grundsätze für die Landesbanken - in Frage. Trotz politischer Garantieerklärungen und trotz eindeutiger Rechtsgutachten wird von der Kommission immer wieder behauptet, dass Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eine Beihilfe seien.

Die ursprüngliche Strategie von Bund und Ländern, zunächst kein Kompromisskonzept in Sachen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für die öffentlichen Banken zu suchen, sondern ein Beihilfeverfahren der Kommission und notfalls auch den Weg einer rechtlichen Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen, haben die kommunalen Spitzenverbände in dieser Allgemeinheit nicht für erfolgversprechend gehalten.

Nach Auffassung der Kommunen zeigt die Entwicklung in Deutschland und Europa, dass die Bewahrung des Status quo insbesondere bei den Landesbanken als Verbundpartnern der kommunalen Sparkassen immer schwieriger wird. Die kommunalen Spitzenverbände suchen deshalb gemeinsam mit der Sparkassenorganisation ohne Aufgabe von rechtlichen Grundpositionen strategische Antworten auf die wettbewerbspolitischen Herausforderungen.

Die Zukunftsmodelle für kommunale Sparkassen und Landesbanken sollten die Grundprinzipien des Sparkassenwesens fortschreiben, die Wettbewerbsfähigkeit der Institute sichern, aber auch instrumentelle Lösungsalternativen berücksichtigen, die im europäischen Kontext akzeptiert werden können."

Zu den weiteren tagesaktuellen Punkten in der Sparkassendiskussion wurde folgende Entschließung gefasst:

"1. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt ausdrücklich, dass in der Satzung des DSGV nun auch förmlich abgesichert werden soll, dass die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene die Möglichkeit haben, unter Gewährleistung finanzieller Beitragsfreiheit ordentliche Mitglieder des Verbandes zu werden, um ihr Stimmrecht vereinsrechtlich abzusichern. Den kommunalen Spitzenverbänden müssen allerdings auch weiterhin sechs und nicht wie angedacht lediglich drei Vorstandssitze zugestanden werden.

2. Sparkassen-Finanzgruppe unter www.sparkasse.de zu gründenden oder zu erwerbenden GmbH ist nach Auffassung der Bundesvereinigung enger und präziser zu fassen, als dies im bisherigen Entwurf eines Gesellschaftsvertrags vorgesehen ist. Darüber hinaus ist eine stimmberechtigte Vertretung der kommunalen Spitzenverbände im Beirat der Gesellschaft sicherzustellen.

3. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene erwarten, dass sie in den Entscheidungsgremien einer zu gründenden Online-Broker-Gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe Sitz und Stimme erhalten. Es ist durch gesellschaftsvertragliche Regelungen oder eine Zuständigkeitsverlagerung auf den DSGV-Vorstand sicherzustellen, dass strukturelle Änderungen der Gesellschaft nicht gegen den Willen der die kommunalen Gewährträger repräsentierenden kommunalen Spitzenverbände vorgenommen werden können.

4. Die Bundesvereinigung begrüßt die Bereitschaft des DSGV, die kommunalen Spitzenverbände in die Arbeitsgruppe, die für das Verfahren zur Erwiderung auf die Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung vom Dezember 1999 u.a. gegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der Trägerkommunen für ihre Sparkassen gegründet wurde, einzubeziehen. Die kommunalen Spitzenverbände müssen darüber hinaus auch in politische Erörterungen insbesondere der Landesregierungen hinsichtlich eines weiteren strategischen Vorgehens einbezogen werden.

5. Die kommunalen Spitzenverbände würden es außerordentlich begrüßen, wenn in der Nutzungskonzeption der Begegnungsstätte Schloss Neuhardenberg hervorgehoben würde, dass auch und gerade Veranstaltungen von Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden dem Nutzungskonzept entsprechen."

Az.: IV-961-07

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