Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 873/2003 vom 17.11.2003

Durchführung von Bahnübergangsschauen

Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW hat jetzt den Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen für Nordrhein-Westfalen verbindlich eingeführt. Der Leitfaden ist im Internet unter www.mvel.nrw.de veröffentlicht.
Die nach der Statistik der DB-Netz-AG erneut negative Unfallentwicklung des Jahres 2002 gibt dem Ministerium Veranlassung, im Zuge der Eisenbahnstrecken Münster/Rheda-Wiedenbrück, Bielefeld-Brackwese/Osnabrück und Löhne/Rheine auf die Durchführung von Bahnübergangsschauen zu bestehen. Hierauf hat das Ministerium mit einem Schreiben an sämtliche Städte und Gemeinden hingewiesen. Es weist im Zusammenhang mit dem Leitfaden auch darauf hin, daß bei der Bahnübergangsschau der Bahnübergang einschließlich des Bereichs von 240 m vor bis 240 m nach dem Bahnübergang zu betrachten ist. Bei parallel zur Bahnstecke verlaufenden Straßen sei demnach nicht nur der Baulastträger der kreuzenden Straße, sondern auch derjenige der parallelen Straße zu beteiligen. Bahnübergangsschauen sollten nach Unfällen mit schwerem Personenschaden umgehend, ansonsten möglichst regelmäßig durchgeführt werden. Hiervon unberührt bleiben umfassende Verkehrsschauen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, Inspektionen der Anlagenverantwortlichen und Ortsbesichtigungen der Straßenbaubehörde.

Az.: III/1 645 - 06

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