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StGB NRW-Mitteilung 256/2024 vom 11.04.2024

Digitalisierung: Bundesrat stoppt OZG 2.0

Der Bundesrat hat dem Nachfolger des Onlinezugangsgesetzes, kurz „OZG 2.0“, in seiner Sitzung am 22. März die Zustimmung verweigert. Damit kann das Gesetz vorerst nicht in Kraft treten. Zuvor hatte der Innenausschuss des Bundesrates Kritik an zahlreichen Passagen des OZG 2.0 geäußert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses angeregt. Dieser Empfehlung ist der Bundesrat nicht gefolgt und verweigerte dem Gesetz insgesamt seine Zustimmung. Nun können Bundesregierung oder Bundestag ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen. Aus kommunaler Sicht bietet dies eine Chance, das Gesetz an einigen entscheidenden Stellen nachzubessern.

Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf zum OZG 2.0 Ende Februar verabschiedet. Einige der im Gesetz enthaltenen Regelungen zielen deutlich in die richtige Richtung, etwa die Reduzierung der Schriftformerfordernisse, die Festlegung einheitlicher Basiskomponenten oder die Möglichkeit, durchgehend digitale Prozesse vorzuschreiben. Andere Punkte waren hingegen auch aus kommunaler Sicht höchst kritikwürdig, wie etwa der überflüssige und ins Leere laufende Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen oder der verfassungsrechtlich fragwürdige Versuch, Gemeinden und Gemeindeverbände mittels dieses Bundesgesetzes unmittelbar zu verpflichten.

Der Innenausschuss des Bundesrates hat in seiner Stellungnahme unter anderem den Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung in seinem Wirkungskreis hinterfragt und die Frage aufgeworfen, ob Kommunen bei der Erbringung von Bundesleistungen in Auftragsverwaltung davon betroffen wären. Zudem erörterte er erstmals auch Fragen der Verpflichtung der Kommunen und hinterfragte die Tragfähigkeit der auf Art. 91c, Abs. 5 GG gestützten Regelung. Weiterhin forderte er zurecht die Einbeziehung des IT-Planungsrates bei der Festlegung verbindlicher Standards und die Möglichkeit, ELSTER weiter zur Identifizierung zu nutzen.

Bundestag und Bundesregierung müssen nun entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte unmittelbar nach dem Scheitern im Bundesrat an, dass sie der Bundesregierung dies vorschlagen werde.

Anmerkung des DStGB und des StGB NRW

Das Scheitern des OZG 2.0 ist insgesamt ein verheerendes Signal für die ohnehin stockende Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. Gerade die Anmerkungen des Bundesrats-Innenausschusses hätten eine gute Basis für ein Vermittlungsverfahren bilden können, in dessen Rahmen die Möglichkeit bestanden hätte, den unsinnigen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen und die rechtlich kaum tragfähige Verpflichtung der Kommunen zu streichen. Stattdessen verheddert sich die Digitalpolitik erneut im föderalistischen Klein-Klein und einige Bundesländer gehen in Fundamentalopposition gegen die Digitalisierung.

Klar ist, dass Städte und Gemeinden dringend einen neuen rechtlichen Orientierungsrahmen brauchen, um erfolgreich Digitalisierung umzusetzen. Dazu gehören einheitliche Basiskomponenten ebenso wie verbindliche Standards und Schnittstellen. Auch der Wegfall von Schriftformerfordernissen würde einen besseren Orientierungsrahmen für erfolgreiche Digitalisierung bieten. Es bleibt zu hoffen, dass Bundestag oder Bundesregierung jetzt schnell den Vermittlungsausschuss anrufen und ein tragfähiges OZG 2.0 ohne unsinnige Schaufenstereffekte wie den Rechtsanspruch, aber mit klaren und verbindlichen Vorgaben zu Standards und durchgehend digitalen Verfahren auf den Weg bringen.

Ein Problem wird allerdings auch der Vermittlungsausschuss nicht lösen können: Es wird viel und gerne über den Stellenwert von Digitalisierung gesprochen, aber es besteht auf allen Ebenen keine Bereitschaft, die dafür notwendigen Finanzmittel dauerhaft bereitzustellen. Das betrifft das OZG 2.0, viel mehr aber noch zentrale Vorhaben wie die Registermodernisierung oder den Aufbau von digitalen Kompetenzen in der Fläche. Wenn es hier kein Umdenken gibt, werden wir immer weiter in die Sackgasse laufen.

Weitere Informationen:

Beitrag: „stadtvonmorgen: Das Scheitern des OZG 2.0 ist ein verheerendes Signal“

 

Beitrag: „Der Neue Kämmerer: OZG scheitert – Zettelwirtschaft statt Digitalisierung"

 

Quelle: DStGB Aktuell 1324 vom 28.03.2024

Az.: 17.0.1.2-002/001

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