Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 333/2019 vom 25.06.2019

Deutschland hinkt bei EU-Klimazielen hinterher

Die EU-Kommission hat am 18.06.2019 die Entwürfe der Pläne der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ziele der Energieunion und der vereinbarten Energie- und Klimaziele der EU im Jahr 2030 bewertet. Das Ziel für Treibhausgasemissionen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (Non-ETS) fallen, liegt für Deutschland im Jahr 2030 bei -38 Prozent gegenüber 2005. Mit den bestehenden Politiken und Maßnahmen, die im Entwurf des nationalen Plans skizziert sind, sei Deutschland nicht auf Kurs, um dieses Ziel zu erreichen. Im vorgelegten Planentwurf fehlte es auch an Klarheit über den deutschen Beitrag zum EU-Ziel, die Energieeffizienz bis 2030 um 32,5 Prozent zu verbessern. Besser sieht es bei den erneuerbaren Energien aus: Hier kann Deutschland seine Ziele für 2022, 2025 und 2027 sogar übertreffen.

Die Empfehlungen und ausführlichen Bewertungen der Kommission zielen darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Fertigstellung ihrer endgültigen Pläne bis Ende 2019 und bei der wirksamen Umsetzung der Energie- und Klimaziele der EU infolge des Weltklimaabkommens von Paris zu unterstützen. Insgesamt bescheinigt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten zwar erhebliche Anstrengungen, sieht jedoch in allen Mitgliedstaaten Verbesserungsbedarf.

Im Bereich erneuerbare Energien beläuft sich die Lücke auf bis zu 1,6 Prozentpunkte. Im Bereich Energieeffizienz liegt diese bei bis zu 6,2 Prozentpunkten (Primärenergieverbrauch) beziehungsweise 6 Prozentpunkten (Endenergieverbrauch).

Nächste Schritte

Mit den Rechtsvorschriften der EU über die Energieunion werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Empfehlungen der Kommission gebührend Rechnung zu tragen oder anderenfalls ihre Gründe, dies nicht zu tun, öffentlich darzulegen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der endgültigen nationalen Pläne bis Ende des Jahres beteiligen.

Die Frist für die Einreichung der endgültigen nationalen Pläne ist der 31.12.2019. Die aktuellen Empfehlungen und die Mitteilung der Kommission sind Teil eines regelmäßigen Austausches mit den Mitgliedstaaten, mit dem sichergestellt wird, dass die endgültigen Fassungen der nationalen Energie- und Klimapläne bis dahin ausreichend detailliert, solide und ambitioniert sind.

Die Europäische Kommission wird die Mitgliedstaaten bei ihrer Arbeit an der Fertigstellung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne bis Ende 2019 unterstützen und dabei auf dem bisherigen ausgezeichneten Kooperationsprozess aufbauen.

Hintergrund

Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der neuen Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“), die am 24. Dezember 2018 in Kraft trat, auf zehn Jahre ausgelegte nationale Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021 bis 2030 erstellen.

Die Entwürfe dieser Pläne waren bis Ende 2018 vorzulegen, um dann einer eingehenden Prüfung durch die Kommission unterzogen zu werden. Gemäß der Verordnung kann die Kommission bis Ende Juni 2018 Empfehlungen zur Änderung der Entwürfe aussprechen, wenn diese – einzeln und/oder gemeinsam – nicht ausreichend zur Erreichung der Ziele der Energieunion beitragen.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Europäische Union hat als erste große Volkswirtschaft einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um ihren Zusagen im Rahmen des Weltklimaabkommens von Paris nachzukommen und dieser Vorstoß ist zu begrüßen. Um die gesetzten Ziele und damit auch die Begrenzung des fortschreitenden Klimawandels zu erreichen, bedarf es einer abgestimmten und umfassenden Klimaschutzstrategie auf europäischer Ebene. Zum Erreichen der Gesamtziele der EU für Klima und Energie müssen die EU-Mitgliedstaaten daher gemeinsam noch ambitionierter vorgehen.

Az.: 23.1.7-001/004

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