Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 378/2020 vom 28.05.2020

Große Koalition trifft Entscheidungen für die Energiewende

Die Große Koalition hat sich auf wesentliche Eckpunkte für eine große Erneuerbare-Energien-Novelle (EEG) geeinigt. Neben der Einigung zu den Mindestabständen beim Windkraftausbau an Land wurde der sogenannte 52-Gigawatt Photovoltaik-Deckel (PV) aufgehoben. Der Bundestag und der Bundesrat hatten vergangene Woche bereits das Planungssicherstellungsgesetz verabschiedet, welches verhindern soll, dass der Ausbau des Ökostroms aufgrund der Corona-Pandemie gefährdet wird. Mit den jüngst erzielten Einigungen erhofft sich die Koalition auch, die Konjunktur zu beleben. Aus kommunaler Sicht schaffen die aktuellen Vereinbarungen bei entsprechender Umsetzung ebenfalls Planungs- bzw. Rechtssicherheit bezüglich der Auswirkungen der Energiewende in den Kommunen.

Neben der Einigung zu den Mindestabständen beim Windkraftausbau an Land auf die Schaffung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch hat sich die Regierungskoalition zu wichtigen weiteren Fragen beim Ausbau von Ökostrom verständigt. Nach Monaten des Stillstands können durch die erzielte Einigung die bereits im Oktober 2019 im Koalitionsausschuss gefassten Beschlüsse zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Rahmen des entsprechenden EEG-Gesetzes entscheidend vorangetrieben werden. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sollen nun Planungs- und Gesetzgebungsverfahren im Zusammenspiel der Ressorts Wirtschaft, Inneres, Umwelt und Justiz beschleunigt werden.

Ebenfalls Teil der Einigung ist die Aufhebung des sogenannten Photovoltaik-Deckels (PV). Ab der Überschreitung der Grenze von 52 Gigawatt Gesamtkapazität würde die derzeitige Regelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz das Ende der staatlichen Förderungen für kleine und mittelgroße Anlagen bedeuten. Nach Ansicht vieler Experten dauert es noch einige Jahre, bis sich die Technologie auch ohne den entsprechenden Eigenverbrauch rechnet. Deshalb hatte die Bundespolitik schon vor einem halben Jahr angekündigt, die Begrenzung aufzuheben.

Der weitere Ausbau des Ökostroms soll auch der Corona-geschwächten Konjunktur neuen zusätzlichen Aufschwung verleihen. Vergangene Woche hatten bereits Bundestag und Bundesrat das Planungssicherstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Insoweit wird auf Schnellbrief Nr. 262 vom 18.05.2020 verwiesen. Dieses ist zeitlich befristet und soll gewährleisten, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Corona-Krise ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes werden hiervon Verfahrensregelungen für die Gemeinderäte sowie die Einbindung von Fachbehörden nicht erfasst.

Az.: 28.6.9-002/006

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search