Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 44/2019 vom 19.12.2018

Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge"

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den dritten Aufruf für das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht. Mit den Fördermitteln des Bundes soll der flächendeckende und bedarfsorientierte Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unterstützt werden, damit Nutzer/innen ihr E-Fahrzeug überall in Deutschland nachladen können.

Das Förderprogramm dient vorrangig der Errichtung einer flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur. Doch auch die Normalladeinfrastruktur wird bedacht, um Bürger/innen in ihrem jeweiligen Park- und Fahrverhalten (z.B. Nachladen bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen etc.) entgegenzukommen.

Als Ziel für das Normal- und Schnellladenetz nennt das BMVI bundesweit 15.000 Ladestationen. Dafür stellt das Ministerium Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro bis 2020 zur Verfügung. Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Programm ist die öffentliche Zugänglichkeit der Ladesäulen und dass Strom aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist groß. Bei den beiden vorigen Aufrufen wurden fast 3.000 Anträge gestellt und Zuschüsse für Ladepunkte in einem Umfang von mehr als 76 Millionen Euro gewährt.

Für den aktuellen Aufruf können bis 21.02.2019 Anträge zur Förderung eines E-Ladepunktes an das Bundesamt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. 70 Millionen Euro stehen für die Förderrunde bereit. Damit soll die Errichtung von bis zu 10.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten unterstützt werden.

Konkret wird der Aufbau eines Normalladepunktes bis zu einer Ladeleistung von 22kW zu maximal 40 % und 2.500 Euro gefördert. Für Schnellladepunkte ab 50 kW und bis 100 kW in Bereichen mit hoher Nachfrage werden bis zu 50 % der Gesamtkosten übernommen. Die Höchstfördersumme beträgt 12.000 Euro. Ladestationen in weniger nachfragestarken Gebieten werden mit maximal 9.000 Euro und zu 30 % gefördert. Schnellladepunkte über 100 kW in Bereichen mit hoher Nachfrage werden zu 50 % und bis zu einer Höhe von 30.000 Euro gefördert.

Auch hier fällt die Förderung für weniger nachgefragte Bereiche geringer aus – es werden höchstens 23.000 Euro und 30 % der Gesamtkosten aus der Förderung getragen. Neben dem Bau der Ladepunkte kann der Netzanschluss gefördert werden. Dafür sind Beträge von bis zu 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vorgesehen und maximal 50.000 für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Um den Ausbau nach den Kriterien der Flächendeckung und Nachfrageorientierung zu überwachen, hat das BMVI ein webbasiertes Tool entwickelt, das die Standorte der Ladepunkte verzeichnet.
Weitere Informationen sind im Internet unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html

Az.: 33.1.5.2-001/003

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