Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 363/2021 vom 02.06.2021

Förderprogramm für Kirchengebäude in ländlichen Räumen

Das Soforthilfeprogramm „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung" setzt sich für die Zugänglichkeit (ehemaliger) Sakralbauten als Orte für Kulturangebote ein, um regionale Zugehörigkeiten und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.

Das Programm läuft vom 15.04.2021 bis zum 31.12.2021. Ländliche Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen können teilnehmen.

Die Maßnahme wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundes-tages gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Trägerin des Programms und somit für seine Umsetzung verantwortlich ist die Wider Sense TraFo gGmbH.

Förderziel

Ziel des Programms ist es, den Erhalt des kulturellen Erbes in ländlichen Räumen zu unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten. Die Sakralbauten und Klosteranlagen sollen unter anderem als Kulturdenkmale und als lebendige Orte der Kulturvermittlung und kultureller Bildung etabliert werden.

Förderzeitraum

Die Förderung erfolgt für das Jahr 2021. Die Maßnahme kann mit Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss spätestens am 31.12.2021 beendet sein. Es besteht keine Antragsfrist, das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme und ist auf 25.000 Euro pro Antragstellerin/Antragsteller begrenzt. Die finanzielle Eigenbeteiligung liegt dann bei 25 Prozent.

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

In erster Linie werden konsumtive Maßnahmen gefördert. Gefördert wird unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen vor Ort, die der Denkmalvermittlung, der Kulturvermittlung oder der Durchführung oder Präsentation von Projekten dienen. Förderfähig sind projektbezogene Personalausgaben, Sachmittel für projektbezogene Arbeits-und Verbrauchsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Verwaltungs- und Organisationsaufgaben und Reisekosten.

Förderungen können durch Trägerinnen und Träger von Sakralbauten und Klosteranlagen sowie durch Organisationen wie etwa Kirchbau- oder Heimatvereine in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen beantragt werden. Eingemeindete Orte, die einen ländlichen Charakter aufweisen, können in gewissen Fällen ebenfalls berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter:

https://widersense.org/trafo-ggmbh/kirchturmdenken/

(Rubrik: Ausschreibung). Dort befinden sich auch die Antragsformulare.

Az.: 20.2.2-002/014

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