Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 269/2024 from 25.04.2024

Kommunale Wärmeplanung - BMWSB-Informationen

Seit Anfang 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft, das einen bundesweiten rechtlichen Rahmen zur Erstellung von Wärmeplänen schafft. Zur finanziellen Unterstützung bei der Erstellung von Wärmeplänen stellt der Bund den Ländern zwischen 2024 und 2028 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Dies erfolgt über Umsatzsteueranteile in fünf Jahrestranchen zu je 100 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes, die am 24. April 2024 im Bundeskabinett verabschiedet wurde. NRW wird davon 107 Mio. Euro erhalten. Bis finanzielle Mittel an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden, muss erst einmal das NRW-Landeswärmeplanungsgesetz in Kraft treten, mit dem die Zuständigkeit für die kommunale Wärmeplanung auf alle 396 Städte und Gemeinden in NRW übertragen wird. Das Land ist verpflichtet, die neue Pflichtaufgabe vollumfänglich und langfristig zu finanzieren. Wir rechnen mit einem Gesetzentwurf im 2. Quartal 2024 und mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr.

Neben der finanziellen Unterstützung will der Bund „den zuständigen Stellen“ auch beratend zu Seite stehen. Nähere Information hierzu befinden sich in einem aktuellen Newspaper des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Az.: 28.6.9-005/003 we

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